Kündigung - Sie haben Rechte

Rolf Kegel

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Dann nehmen Sie Ihre Rechte wahr.

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestand und Ihr Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer hat, sind Sie vor Kündigungen durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt. Ohne Vorliegen eines besonderen Grundes kann ihr Arbeitsverhältnis nicht wirksam gekündigt werden. Arbeitgeberseitige Kündigungen sind daher häufig unwirksam.

Die Kündigung muss jedoch zwingend innerhalb von drei Wochen, nachdem Ihnen die Kündigung zugegangen ist, vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden.

Wir vertreten Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Soweit Sie sich einen Rechtsanwalt aus finanziellen Gründen nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, dass wir für Sie beim Arbeitsgericht Prozesskostenhilfe beantragen. Unsere Vollmacht und den PKH-Antrag finden Sie hier.


BGKW - Anwalt Arbeitsrecht Berlin

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